Zugangsvoraussetzungen
Regelbewerber
Grundlegende Informationen zum Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für eine Tätigkeit als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger bei der bayerischen Justiz (berufliche Anforderungen, Einstellungsvoraussetzungen) finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, insbesondere der eigenen Seite Mach-Gerechigkeit und auf dem Karriereportal des Freistaats Bayern. Erste Informationen über den Weg zum Diplom-Rechtspfleger bietet auch die folgende Broschüre.
Die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern ist eine verwaltungsinterne Einrichtung des Freistaates Bayern. Sie untersteht der Aufsicht des Staatsministeriums der Finanzen. Ein unmittelbarer Zugang zum Studium am Fachbereich Rechtspflege ist nicht möglich. Das Studium am Fachbereich Rechtspflege setzt die Einstellung (= Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf) bei einem der drei Oberlandesgerichte in Bayern (München, Nürnberg, Bamberg) voraus. Dieses weist die Anwärter sodann der Hochschule zum Studium zu. Ein Anforderungsprofil für Studierende an der Hochschule für den öffentlichen Dienst finden Sie auf der Homepage der Zentralverwaltung.
Voraussetzung für die Einstellung bei den Oberlandesgerichten ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens beim Bayerischen Landespersonalausschuss, an dem alle Bewerber teilnehmen müssen.
Der Anmeldezeitraum für den Studienbeginn 2025 ist abgelaufen. Der Anmeldezeitraum für das Einstellungsjahr 2026 läuft bis zum Sommer 2025. Diese und alle weiteren Informationen (u. a. Bedarf der einzelnen Einstellungsbehörden, elektronisches Anmeldeformular und Literaturhinweise zur Vorbereitung auf die Auswahlprüfung) sind auf der Internetseite des Landespersonalausschusses veröffentlicht.
Bitte beachten Sie: Der Landespersonalausschuss hat eine Ausnahmeregelung bekanntgemacht (vgl. BayMBl. 2022 Nr. 764 vom 30. Dezember 2022), wonach Einstellungsbehörden bei Bedarf auch Bewerberinnen und Bewerber im Einstellungsverfahren berücksichtigen können, wenn diese nicht am aktuellen Auswahlverfahren, aber an einem der drei vorangegangenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben. Von dieser Regelung wird von den bayerischen Oberlandesgerichten als Einstellungsbehörden für die Fachrichtung Rechtspflege Gebrauch gemacht. Sofern Bewerberinnen oder Bewerber nicht am aktuellen Auswahlverfahren (LPA-Test im Oktober 2024 für die Fachrichtung Rechtspflege), aber an einem der drei vorangegangenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben, müssen die Bewerbungsunterlagen (LPA-Zeugnis der erfolgreichen Teilnahme an einem der drei vorangegangenen Verfahren sowie Lebenslauf) der Einstellungsbehörde nach Möglichkeit bis zum 30. Juni 2025 (Fachrichtung Rechtspflege) vorliegen.
Der Freistaat Bayern als Arbeitgeber und Dienstherr zeichnet sich bereits seit Jahren durch seine moderne und soziale Beschäftigungspolitik aus und legt auf barrierefreie Arbeitsplätze großen Wert. Informationen zu den Chancen einer Ausbildung für Menschen mit Behinderung beim Freistaat Bayern finden Sie hier.
Im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz wird für das Studium in den Fachrichtungen Rechtspflege und Justizvollzug zusätzlich ein gesondertes Auswahlverfahren in Form eines strukturierten Interviews durchgeführt (Art. 22 Abs. 8 LlbG, § 25 S. 1 Nr. 3 ZAPO-J). Zweck dieses Auswahlverfahrens ist es, die persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für öffentliche Ämter, insbesondere die soziale Kompetenz sowie die Kommunikations- und Organisationskompetenz im Rahmen einer mündlichen Prüfung festzustellen. Während der Corona-Pandemie kann auf das gesonderte Auswahlverfahren ganz oder teilweise verzichtet werden, Art. 70a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 LlbG.
Ausbildungsqualifizierung
Für Beamte der 2. Qualifikationsebene im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, denen in der dienstlichen Beurteilung die Eignung zur Ausbildungsqualifizierung in die dritte Qualifikationsebene ("Aufstieg") zuerkannt wurde und die zum Studium zugelassen werden möchten, wird vom Staatsministerium der Justiz jährlich im Frühjahr ein Zulassungsverfahren durchgeführt. Näheres ist in der Qualifizierungsverordnung Justiz vom 22.2.2012 (JMBl. S. 51) geregelt.
Ansprechpartner:
Herr Neugebauer
Tel.: 089 5597- 3341
Email: Herr Neugebauer