Berufsbild
Strafvollzug und Polizei zählen zur "Inneren Sicherheit" und gehören damit zum Kernbereich eines hoheitlich handelnden Staates. Der Beruf eines Justizvollzugsbeamten ist somit eine anspruchsvolle Tätigkeit mit hohem sozialem Engagement im Dienst und zum Schutz der Allgemeinheit.
Die Angehörigen der 3. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt Vollzugs- und Verwaltungsdienst nehmen in einer Justizvollzugsanstalt bedeutsame Schlüsselfunktionen wahr. Sie sind maßgeblich an Entscheidungen beteiligt und tragen die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb einer Anstalt mit. Als Vorgesetzte verfügen sie über soziale Kompetenz zur Anleitung und Motivation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch als Ansprechpartner für Gefangene.
In der Regel leiten Beamte der 3. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt Vollzugs- und Verwaltungsdienst als Diplom-Verwaltungswirte (FH) - folgende Dienststellen einer Justizvollzugsanstalt:
Hauptgeschäftsstelle | Die Hauptgeschäftsstelle ist zentrale Geschäftsstelle (Posteingang, Informationsverteilung in der Anstalt, Überwachung der Termine usw.) und personalverwaltende Stelle (Einstellungen, Beurteilungswesen usw.) in einem. In der Regel ist der Leiter der Hauptgeschäftsstelle auch Verwaltungsdienstleiter - daneben ist diesem Referat auch der Leiter der Automatischen Datenverarbeitung (ADV) organisatorisch zugeordnet. |
Arbeitsverwaltung | Die Arbeitsverwaltung ist für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Arbeit der Gefangenen zuständig (Betreiben von Anstaltsbetrieben, die nach Möglichkeit ausgelastet sein sollten; Einkauf von Rohstoffen, Beschaffung von Arbeit und Aufträgen, Verhandlung mit externen Firmen / vertragliche Gestaltung, Suche von Freigängerstellen, Abwicklung der Gefangenenentlohnung, Buchführung usw.).Weitere Informationen zur Arbeitsverwaltung erhalten sie hier. |
Wirtschaftsverwaltung | Diese Dienststelle ist für die Führung der Versorgungsbetriebe (Küche, Wäscherei), die Versorgung der Gefangenen mit Lebensmitteln, Kleidung und Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie die Beschaffung der beweglichen Ausstattung der Anstalt und der sonstigen Bedarfsgegenstände (z. B. für die Verwaltung) zuständig. |
Bauverwaltung | Der Bauverwaltung obliegt die Unterhaltung der Gebäude und baulichen Anlagen, die Durchführung von (Hoch-)Baumaßnahmen, der Neubau von Anstalten / Gebäuden / Gebäudeteilen sowie die Koordinierung der Zusammenarbeit mit den zuständigen Staatlichen Hochbauämtern. |
Vollzugsgeschäftsstelle | Diese Dienststelle ist für den verwaltungstechnischen Ablauf des Strafvollzugs - Führung der Gefangenenpersonalakten, Strafzeitberechnungen, Verkehr mit Staatsanwaltschaften und Gerichten, Führung des Buchwerks, Erledigung des Schriftverkehrs mit staatlichen Behörden usw. - zuständig. Die Leitung dieses Dienstbereiches wird aber meist einem Beamten der 2.Qualifikationsebene übertragen. |
Innenrevision | Grundlage für die Einrichtung einer Innenrevision ist die Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (KorruR) in der öffentlichen Verwaltung. Allgemein wird unter Korruption der Missbrauch einer anvertrauten Position insbesondere in der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft verstanden, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Der Innenrevisor wird beauftragt für besonders korruptionsgefährdete Bereiche planmäßige und/oder unvorhergesehene Kontrollen durchzuführen, um somit das Entdeckungsrisiko zu erhöhen und dadurch präventiv zu wirken. |
Vollzugsinspektor | Ein weiterer Tätigkeitsbereich eines Beamten der 3. Qualifikationsebene kann der des Vollzugsinspektors sein. Er übernimmt Verantwortung für einen geregelten Ablauf des Strafvollzugs. Hierbei gilt es die fachgerechte Betreuung und Behandlung der Gefangenen zu gewährleisten und zugleich die notwendigen Sicherheitsanforderungen im Blick zu haben. |
Weiterführende Informationen zum Berufsbild können einem Videobeitrag aus NRW entnommen werden, dessen Inhalte im Wesentlichen auch für Bayern gelten.